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Satzung bei InGo-Schwalbe: |
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3.Satzung Interessengemeinschaft InGo-Schwalbe Stand 01.11
Das Vereinbarte:
Allgemein:
Wir sind eine Interessengemeinschaft von Mopedbesitzern, mit dem Ziel, in Gemeinschaft sinnvolle Unternehmungen anzustellen, Erfahrungen untereinander auszutauschen, gleichen Interessen nachzugehen oder einfach nur in gesellschaftlicher Runde beisammen zu sein. Alles unter dem Aspekt, das Brauchtum der Marke Simson pflegen.
Zum Beitritt:
Es kann jeder der InGo-Schwalbe beitreten, der in Besitz einer Simson (das heißt ALLE Modelle der Marke) ist, es nutzt oder sich zumindest dafür interessiert, alles unter der Voraussetzung, den Anderen zu respektieren und zu achten. Er sollte das 16. Lebensjahr erreicht haben und im Besitz eines Führerscheins der Klasse M sein. Das Fahrzeug muss den Namen Simson tragen, darf einen Hubraum von 70 ccm nicht überschreiten und darf auch in Vielzahl vorhanden sein.
Das Finanzielle: Jedes Neumitglied erhält zum Beitritt einen personenbezogenen Mitgliederausweis versehen mit dem Monat des Beitritts, Namen, Lichtbild und der persönlichen Emailadresse, welcher in einer einmaligen Beitrittsgebühr von 5.- Euro enthalten ist. Hinzu kommt eine Zahlung von 20.- Euro (Handelspreis, Stand 11`09), die für den Erhalt eines Kleidungsstückes in Form einer Baumwollweste notwendig ist. Die Weste erhält dann den Flockdruck des Logos, Namens und diverse Sponsorenaufnäher. Den Flockdruck trägt die Gemeinschaftskasse, Sponsorenzeichen die Sponsoren selbst.
Die Kontodaten werden explizit bekanntgegeben.
Beendigung der Mitgliedschaft:
Sollte ein Mitglied den Wunsch haben, die Gemeinschaft zu verlassen, ist Herr Rajko Woellm (Vorstand Internet), bzw. Herr Jens Meier (Vorstand Finanzen), schriftlich per Email davon zu unterrichten. Etwaige Ansprüche auf Rückzahlung der bisher gezahlten Beiträge sind dabei ausgeschlossen! Der erhaltene Mitgliedsausweis ist dann unverzüglich beim Vorstand abzugeben und verliert seine Gültigkeit!
Ehrenmitgliedschaften:
Ehrenmitglieder in dieser Gemeinschaft stellen diejenigen dar, welche diverse Sponsorentätigkeiten zu Gunsten des Clubs ausüben und damit eine besondere Rolle unter den Mitgliedern einnehmen. Diese sind vom Beitrag freigestellt, kommen jedoch genauso in den Genuss von Clubleistungen, allerdings unter der Vorrausetzung, dass dessen Mitgliedschaft NICHT überdimensional kommerziellen Nutzen anstrebt und vorwiegend dem Wohl der Interessengemeinschaft dient. Sollte dies der Fall im Verlauf der Mitgliedschaft sein, kann ebenfalls ein Ausschluss als Ehrenmitglied erfolgen, da anzunehmen ist, dass der Eigennutz dem Interesse an Ingo-Schwalbe überwiegt. Es gelten dann die normalen Mitgliedsbedingungen.
Ausfahrten/Kolonnenfahrtregeln:
Ingo-Schwalbe Stand 01.11 |
